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| Energieausweis
vom Ingenieurteam Seit Oktober 2007 ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) gültig. Dies bedeutet für Eigentümer bzw. Verwalter von Wohngebäuden sowie Nichtwohngebäuden, dass es zur Pflicht wird, bei Vermietung oder Verkauf, einen Energieausweis vorzulegen.
Der
“Verbrauchsausweis“ stuft das Gebäude
über den
tatsächlichen Energieverbrauch ein.
Für
öffentliche Gebäude mit mehr als 1000 qm
Nutzfläche und
starker Besucherfrequenz ist der Aushang eines Energieausweis bis
spätestens 01. Juli 2009
Pflicht.
Die von uns ausgestellten Energieausweise besitzen eine Gültigkeit von 10 Jahren. Wir erstellen Ihnen gerne den geeigneten Energieausweis für Ihr Gebäude. Auch überregional, nicht nur im Raum München. Für weitere Informationen treten Sie bitte mit uns in Kontakt.Ein unverbindliches Angebot für einen Energieausweis können Sie hier beantragen. *Wohngebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten deren Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt und nicht nach der Wärmeschutzverordnung von 1977 modernisiert wurden benötigen einen bedarfsorientierten Ausweis. Bis zum 31.10.2008 besteht hier eine generelle Wahlfreiheit zwischen “Verbrauchsausweis“ und “Bedarfsausweis“. |
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